Neue Regelung An-, Ab- und Ummeldungen bei Ihrem Stromversorger
Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen.
Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
Wir empfehlen Ihnen, sich 14 Tage vor Ihrem geplanten Auszug oder Einzug bei uns zu melden.
Bitte beachten Sie bei der An-, Ab- und Ummeldung:
- Zukünftig ist ein Lieferantenwechsel an Arbeitstagen innerhalb von 24 Stunden möglich.
- Sollten Sie einen Auszug oder Umzug planen, dann müssen Sie den Vertrag im Voraus anmelden bzw. kündigen.
- Zukünftig ist eine rückwirkende An- oder Abmeldung ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
Auch wenn der Wechsel technisch innerhalb eines Tages möglich ist, gelten weiterhin die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
Wir empfehlen Ihnen, sich 14 Tage vor Ihrem geplanten Auszug oder Einzug bei uns zu melden!
Nutzen Sie hierfür unsere telefonische Hotline 0800 511-111 0.
FAQ – Antworten auf Ihre Fragen zusammengefasst
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Auszug: Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?
Auszug: Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?
Melden Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig, endet der Vertrag nicht automatisch mit Auszug. Die Stromkosten müssen Sie weiterhin bis zum Tag der endgültigen Kündigung bezahlen. Der Verbrauch des Nachmieters kann Ihnen auch bei Verspätung in Rechnung gestellt werden.
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Einzug: Was passiert, wenn ich den Einzug zu spät melde?
Einzug: Was passiert, wenn ich den Einzug zu spät melde?
Bei verspäteter Meldung, werden Sie zunächst automatisch zum Tarif der Grund- und Ersatzversorgung abgerechnet.
- Anschließend können Sie in einen günstigeren Tarif der Stadtwerke Neuruppin wechseln.
- Ihr Verbrauch wird dem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt – deshalb melden Sie sich bitte rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
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Warum sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich?
Warum sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich?
Der Bundestag hat bereits 2021 die Energiewirtschaftsnovelle (EnWG-Novelle) verabschiedet. Hier wurden die Regelungen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel festgelegt.
- Ab 6. Juni 2025 sollen Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden wechseln können. Durch diese neue Regelung gibt neue Fristen und Bedingungen.
- Somit müssen ab dem 6. Juni 2025 Umzüge spätestes 24 Stunden vor dem Ein- oder Auszug gemeldet werden. Eine nachträgliche An- und Abmeldung ist nicht mehr erlaubt.
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Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen und wie kann ich den Zählerstand melden?
Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen und wie kann ich den Zählerstand melden?
- Bei Wohnungsübergabe an den Vermieter oder Eigentümer muss im Übergabeprotokoll der Zählerstand erfasst und von allen Parteien unterschrieben werden.
- Schicken Sie diesen bitte per E-mail und mit Wohnungsübergabeprotokoll an folgende Adresse: servicecenter@swn.aov.de .
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Was ist eine Malo-ID?
Was ist eine Malo-ID?
Die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) ist eine eindeutige Identifikationsnummer. Diese dient einer eindeutigen Zuordnung einer Verbrauchsstelle. Die elfstellige MaLo-ID ist auf der Stromrechnung vermerkt. Eine Angabe der MaLo-ID ist nicht verpflichtend, ermöglicht aber einen reibungslosen Ablauf des Wechselprozesses.
Hinweis: Geben Sie bitte die Malo-ID nicht leichtfertig an Dritte heraus.
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Gelten die Regeln für alle Verträge?
Gelten die Regeln für alle Verträge?
Ab 6. Juni gilt diese Regelung nur für den Stromvertrag.