Die neuen elektronischen Stromzähler

Allgemeine Informationen

Seit 2018 tauschen die Stadtwerke Neuruppin die bisherigen mechanischen Stromzähler gegen neue moderne oder intelligente Messeinrichtungen aus. Diese sind im Gegensatz zu ihren Vorgängern elektronisch und bieten neue Funktionen, mit welchen man bequem per Knopfdruck den momentanen Energieverbrauch sowie die Verbräuche für verschiedene Zeitintervalle ablesen kann.
So können Sie Ihren Stromverbrauch zukünftig noch besser bewerten.
Der Einbau dieser Zähler ist durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgeschrieben.

Den Einbau übernehmen wir für Sie! Sie müssen nichts unternehmen!

Wir informieren Sie schriftlich mindestens 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel.

Moderne & intelligente Zähler - Einfach erklärt!

Info & Link >< 6000 kWh

Kleiner 6000 kWh/Jahr

Alle Abnahmestellen sowie Haushalte mit einem Stromverbrauch geringer als 6.000 kWh im Jahr werden modernen Messreinrichtungen erhalten.

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Größer 6000 kWh/Jahr

Alle Abnahmestellen sowie Haushalte mit einem Stromverbrauch höher als 6.000 kWh im Jahr werden intelligente Messreinrichtungen erhalten.

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Welche Zähler sind von der Einbauverpflichtung betroffen?

In unserem Netzgebiet müssen nach derzeitigem Stand (Januar 2020) folgende Anzahl an Zählern umgebaut werden:

  • ca. 19.000 Stromzähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen
  • ca. 1.500 zum Umbau auf intelligente Messsysteme.

Die tatsächliche Anzahl der (Pflicht-) Umbaufälle ist abhängig von Teilnetzübergängen (Ab-/Zugänge), nachhaltiger Verbrauchsänderung bei den Letztverbrauchern sowie von Neubauten, größeren Renovierungen und Stilllegungen.

Einteilung der Verbrauchs- und Erzeugungsgruppen

Verbraucher Erzeuger Moderne Messeinrichtung Intelligentes Messsystem Preis pro Jahr
(inkl. 19% MwSt.)
< 6.000 kWh/a ≤ 7 kW X   20,00 €/Jahr
6.000 kWh - 10.000 kWh/a 7 - 15 kW   X 100,00 €/Jahr
10.000 kWh - 20.000 kWh/a 15 - 30 kW   X 130,00 €/Jahr
20.000 kWh - 50.000 kWh/a -   X 170,00 €/Jahr
50.000 kWh - 100.000 kWh/a 30 -100 kW   X 200,00 €/Jahr
> 100.000 kWh/a > 100 kW   X 238,00 €/Jahr

Fragen zu den Leistungen der Messstellen (Stromzähler)

  • Standardleistungen nach § 35 Absatz 1 MsbG

    Standardleistungen nach § 35 Absatz 1 MsbG

    Zur Ausstattung der Messstellen nach den §§ 29 bis 32 MsbG gehört als Standardleistung die Durchführung des Messstellenbetriebs im nach § 3 MsbG erforderlichen Umfang. Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Durchführung insbesondere

    • die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
    • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
    • die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
    • die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
    • in den Fällen des § 31 Absatz 1 Nummer 5, Absatz 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
    • in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
    • die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.
  • Zusatzleistungen im Sinne von § 35 Absatz 2 MsbG

    Zusatzleistungen im Sinne von § 35 Absatz 2 MsbG

    Zusatzleistungen sind Leistungen, die über die Standardleistungen aus § 35 Absatz 1 MsbG hinausgehen. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH bietet zunächst folgende Zusatzleistungen an:

    • Bereitstellung von Strom- und Spannungswandlern (in Nieder- und Mittelspannung)
    • Schaltgeräte/Tarifschaltung bei modernen Messeinrichtungen
    • Sonderablesungen

Neue Stromzähler für Haushalte

Zählervergleich
zwei Zählerspalten

Wichtige Dokumente

Alle wichtigen Dokumente, im Zusammenhang mit dem Stromzähler, haben wir für Ihren Privathaushalt hier zusammengestellt:

Neue Stromzähler für Gewerbe, Eigentümer und fremde MSB

Wichtige Dokumente speziell für Gewerbekunden, Grundstücks- oder Hauseigentümer und Stromlieferanten bzw. fremde Messstellenbetreiber.

Moderne Technik bietet einfach mehr

Den Verbrauch messen alle von Ihren Stadtwerke Neuruppin verbauten Zähler genau, aber von einem modernen Zähler haben Sie einfach mehr. Abhängig vom Einsatzzweck und der Verbrauchsmenge gibt es ebenfalls Unterschiede. Wir erklären Ihnen die Unterschiede, scollen und lesen Sie einfach weiter.

Über die neue Zählertechnik

Container: Die neue Zähltechnik
Container: Die neue Zählertechnik

Moderne Messeinrichtung

Das Messprinzip ist identisch mit dem der herkömmlichen elektronischen Stromzähler. Sie unterscheiden sich aber dahingehend, dass sie einen internen Speicher und eine LCD-Anzeige mit einer zweiten Infozeile besitzen. Diese zweite Zeile zeigt nach Eingabe der PIN den aktuellen und historischen Energieverbrauch an. Die moderne Messeinrichtung ermöglicht es den Nutzern, neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen zu lassen. Der Stromverbrauch wird so für Sie noch transparenter und nachvollziehbarer. So können beispielsweise Geräte mit hohem Stromverbrauch identifiziert und Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Container: Die neue Zählertechnik (Kopie 1)

Intelligente Messsysteme

Für die noch effizientere Nutzung regenerativer Energien durch den Aufbau eines sogenannten Smart Grid als wichtigen Baustein der Energiewende, sind neben modernen Messeinrichtungen ebenfalls intelligente Messsysteme (iMSys) notwendig. Ein intelligentes Messsystem ist eine mit einer Kommunikationseinheit, einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, ausgestattete moderne Messeinrichtung.
Intelligente Messsysteme werden ab 2021 schrittweise bei Haushalten und Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh eingebaut.
Das Smart Meter Gateway ist in der Lage eine verschlüsselte Datenverbindung, welche vom BSI auf höchste Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen geprüft wurde, herzustellen. Dies ermöglicht die Einbindung von Zählern in ein intelligentes Kommunikationsnetz. (Smart Grid)
Hierdurch ergeben sich für Sie viele Vorteile z.B.:

  • Hohe Transparenz über Stromverbrauchskurve
  • Visualisierung der Verbrauchswerte im Online-Portal
  • Identifikation verbrauchsintensiver Geräte möglich
  • Einsparpotentiale werden aufgezeigt
  • Vereinfachung der Überprüfung der Abrechnung
  • Variable Stromtarife möglich
  • Zähler-Ablesung entfällt
  • Übergreifende Vernetzung wird möglich
  • Nutzung der sicheren Datenkommunikation für weitere Anwendungen (Smart Home, eHealth)

Alte und bisherige Zählertechnik

Ferraris

Ferraris Zähler

Das Messprinzip des alten Ferraris Zählers ist seit dem Jahr 1904 weitgehend unverändert. Es beruht auf einem elektromechanischen Messprinzip von Galileo Ferraris.

Aufgrund des durch Strom und Spannungswicklungen erzeugten Magnetfeldes wird eine Metallscheibe angetrieben. Diese Metallscheibe treibt intern das Rollenzählwerk an und stellt so den Verbrauch dar.

Herkömmliche Elektronische Stromzähler

Herkömmliche Elektronische Stromzähler

Bereits seit einigen Jahren sind sogenannte EDL (Energiedienstleistungs)-Zähler im Einsatz, welche wie die modernen und intelligenten Zähler elektronisch messen. Das geschieht entweder durch Rogowski-Spulen oder je nach Hersteller über Nebenschlusswiderstände. Sie besitzen jedoch in der Regel eine Rollenanzeige und haben keinen internen Speicher.

Somit können aktuelle sowie zurückliegende Verbräuche nicht bequem am Zähler ausgewertet werden. Um jedoch allen Kunden diese Auswertungen direkt an der Messeinrichtung zu ermöglichen, wurde das Messstellenbetriebsgesetz erlassen, welches den Einbau von elektronischen Zählern mit zweizeiliger Anzeige und den genannten Auswertungsmöglichkeiten vorschreibt.

FAQ zu den neuen elektronischen Stromzählern

Allgemeine Fragen

  • Warum werden neue digitale Zähler eingebaut?

    Warum werden neue digitale Zähler eingebaut?

    Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den Einbau von modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen beschlossen. Die Einführung intelligenter Zähler soll der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende dienen.

  • Warum unterstützen intelligente Zähler die Energiewende?

    Warum unterstützen intelligente Zähler die Energiewende?

    Die Verbraucher können ihren Stromverbrauch im Haushalt oder im Unternehmen besser beurteilen und durch ein bewussteres Verhalten Kosten und CO2-Emissionen reduzieren.

    Andererseits ermöglichen intelligente Messsysteme, den Stromverbrauch besser mit der     Stromerzeugung aus Wind und Sonne in Einklang zu bringen. Dadurch sollen die Stromnetze entlastet werden, denn ein solcher Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch bedeutet, dass die Netzbetreiber weniger häufig mit sogenannter Regelenergie für den Ausgleich sorgen müssen. Dadurch reduzieren sich Aufwand und Kosten und auch die CO2-Emissionen, die eventuell bei der Erzeugung dieser Regelenergie anfallen.

    Langfristig soll es außerdem eine neue Tariflandschaft geben, die auch flexible Stromtarife enthält, bei denen zum Beispiel der Strom zu bestimmten Zeiten günstiger ist, weil aufgrund der Wetterbedingungen viel Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Sonne zur Verfügung steht. Umgekehrt erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen eine höhere Vergütung für den Strom, den sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen, wenn das Stromangebot ansonsten knapp ist. Solche Tarifmodelle funktionieren nur dann, wenn das Messsystem im Haushalt oder Unternehmen und die Steuerung des Stromnetzes permanent miteinander kommunizieren. Intelligente Messsysteme bilden also die Basis für neue Tarifmodelle. Wann solche flexiblen Tarifmodelle angeboten werden, lässt sich heute noch nicht definitiv sagen.

  • Welche neuen Zähler werden eingebaut?

    Welche neuen Zähler werden eingebaut?

    Das hängt vor allem vom durchschnittlichen Stromverbrauch der letzten drei Jahre im jeweiligen Haushalt bzw. Unternehmen ab.

  • Wer baut die neuen Zähler ein?

    Wer baut die neuen Zähler ein?

    Zuständig für den Einbau und den Betrieb der jeweiligen Messstelle ist im Regelfall der Betreiber des örtlichen Stromnetzes – in Ihrem Fall ist das die Stadtwerke Neuruppin GmbH als sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber. Wir veranlassen den Austausch des Stromzählers und stimmen mit Ihnen einen Termin ab.

  • Was ist mit Gas-, Wärme- und Wasserzählern?

    Was ist mit Gas-, Wärme- und Wasserzählern?

    Der Austausch beschränkt sich zunächst ausschließlich auf die Stromzähler. Der Austausch der übrigen Zähler gegen moderne digitale Messinstrumente befindet sich noch in der Planungs- und Entscheidungsphase. Wir informieren Sie selbstverständlich, sobald sich auch hier etwas tut.

  • Fallen Kosten für den Einbau und den Betrieb der digitalen Zähler an?

    Fallen Kosten für den Einbau und den Betrieb der digitalen Zähler an?

    Der Einbau ist für Sie als Verbraucher kostenlos. Für den Betrieb fällt ein jährlicher Betrag an, für den vom Gesetzgeber abhängig von Art und Größe der Messeinrichtung Preisobergrenzen festgesetzt wurden. Wer zum Beispiel weniger als 6.000 KWh im Jahr verbraucht, zahlt für die moderne Messeinrichtung einen jährlichen Betriebspreis von maximal 20 Euro brutto. Alles Weitere dazu erfahren Sie unter Punkt 4.

Rechtliche Fragen

  • Was ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)?

    Was ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)?

    Das MsbG ist Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW). Dieses Gesetz zielt darauf ab, Erneuerbare Energien besser in das Stromversorgungssystem zu integrieren. Im MsbG sind die Rollen der verschiedenen Akteure beim Messen von Energieverbräuchen definiert. Auch die Stadtwerke Neuruppin sind laut MsbG dazu verpflichtet, alle Messstellen in ihrem Netzbereich entweder mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen auszustatten.

  • Welches Ziel verfolgt das MsbG?

    Welches Ziel verfolgt das MsbG?

    Verbräuche sollen in Zukunft transparenter dargestellt werden können. Das ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende und für die Erneuerbaren Energien. Langfristig sollen sich die örtlichen Stromnetze zu sogenannten Smart Grids entwickeln, also zu intelligenten steuerbaren Energienetzen. Das bedeutet: Die Stromerzeuger wie auch die Stromverbraucher sind in ein gemeinsames Netzwerk eingebunden, in dem über einen permanenten Austausch von Daten der Strom intelligent und effizient transportiert und verteilt werden kann.

    So können Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt werden, indem zum Beispiel ein Stromspeicher in einem Haushalt dann „gefüttert“ wird, wenn besonders viel Energie aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Sonne zur Verfügung steht. Smart Grids sind bereits erfolgreich getestet worden, bis zu ihrer flächendeckenden Einführung werden aber noch einige Jahre vergehen. Ohne einen Datenaustausch kann ein solches Smart Grid aber nicht optimal funktionieren.

  • Kann der Einbau der neuen digitalen Zähler verweigert werden?

    Kann der Einbau der neuen digitalen Zähler verweigert werden?

    Nein. Die Messstellenbetreiber sind nach dem MsbG dazu verpflichtet, moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme zu installieren.

    Anlagenbetreiber, Anschlussnutzer und Anschlussnehmer sind nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung verpflichtet, dem Messstellenbetreiber bzw. dem beauftragten Dienstleister Zutritt zu ihren Stromzählern zu gewähren.

  • Was bedeutet „grundzuständiger Messstellenbetreiber“?

    Was bedeutet „grundzuständiger Messstellenbetreiber“?

    In der Regel sind der Betreiber des örtlichen Stromnetzes – in diesem Fall also die Stadtwerke Neuruppin GmbH – und der grundzuständige Messstellenbetreiber identisch, es sei denn, der jeweilige Verbraucher oder Anlagenbetreiber hat sich explizit für einen anderen Messstellenbetreiber entschieden. Der Stromzähler in Ihrem Haushalt oder Unternehmen wird von uns betrieben, das heißt, wir sind unter anderem für die Installation, die Wartung und für das Ablesen des Stromzählers zuständig.

  • Wie unterscheiden sich die neuen Stromzähler vom klassischen Ferraris-Zähler?

    Wie unterscheiden sich die neuen Stromzähler vom klassischen Ferraris-Zähler?

    Bei modernen Messeinrichtungen unterscheiden sich die Geräte vor allem hinsichtlich ihrer äußeren Form von den bisher genutzten mechanischen Ferraris-Zählern mit Rollen-Zählwerk: Der gemessene Stromverbrauch wird in einem digitalen Display angezeigt. Außerdem sind die Geräte kleiner und nicht mehr schwarz, sondern haben auch andere Farben.

    Intelligente Messsysteme sind zusätzlich mit einem sogenannten Smart-Meter-Gateway kombiniert. Dieses Smart-Meter-Gateway ist eine Kommunikationseinheit für die Fernauslesung und bildet eine Schnittstelle zum Stromnetz und zum Messstellenbetreiber, der Stadtwerken Neuruppin GmbH.

Technische Fragen

  • Wie unterscheiden sich die neuen Stromzähler vom klassischen Ferraris-Zähler?

    Wie unterscheiden sich die neuen Stromzähler vom klassischen Ferraris-Zähler?

    Bei modernen Messeinrichtungen unterscheiden sich die Geräte vor allem hinsichtlich ihrer äußeren Form von den bisher genutzten mechanischen Ferraris-Zählern mit Rollen-Zählwerk: Der gemessene Stromverbrauch wird in einem digitalen Display angezeigt. Außerdem sind die Geräte kleiner und nicht mehr schwarz, sondern haben auch andere Farben.

    Intelligente Messsysteme sind zusätzlich mit einem sogenannten Smart-Meter-Gateway kombiniert. Dieses Smart-Meter-Gateway ist eine Kommunikationseinheit für die Fernauslesung und bildet eine Schnittstelle zum Stromnetz und zum Messstellenbetreiber, der Stadtwerken Neuruppin GmbH.

  • Ändert sich etwas an der Ablesung des Stromzählers?

    Ändert sich etwas an der Ablesung des Stromzählers?

    Bei modernen Messeinrichtungen nicht. Sie werden abgelesen wie bisher auch, den Zählerstand können Verbraucher wie gewohnt zum Beispiel auf unserem Onlineportal angeben.

  • Welche besonderen Funktionen hat die moderne Messeinrichtung?

    Welche besonderen Funktionen hat die moderne Messeinrichtung?

    Abgesehen von der reinen Verbrauchserfassung kann die moderne Messeinrichtung den Verbrauch der Vergangenheit in verschieden große Zeitabschnitte aufschlüsseln: ein Tag, sieben Tage, 30 Tage oder 365 Tage. So können Sie zum Beispiel Ihren Stromverbrauch in diesen Intervallen mit dem von vor einem Jahr vergleichen und Rückschlüsse auf Ihr Verbrauchsverhalten ziehen.

    Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist das Gerät mit einer PIN ausgestattet, ohne die diese erweiterten Funktionen nicht genutzt werden können. Die PIN für diese erweiterten Funktionen übergeben wir Ihnen gern persönlich in unserem Kundenbüro in Neuruppin, Heinrich-Rau-Str. 3 – bitte bringen Sie dafür eine entsprechende Legitimierung mit, zum Beispiel Ihren Personalausweis.

  • Welche Funktionen hat das intelligente Messsystem?

    Welche Funktionen hat das intelligente Messsystem?

    Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (siehe oben) und einem Smart Meter Gateway. Dieses Smart Meter Gateway ist eine Kommunikationseinheit zur Datenübertragung. Von hier aus werden die Zugriffsrechte verwaltet, Messwerte verarbeitet und gesichert übertragen. Der Zugriff auf das Gateway und die Daten sind durch strenge Vorgaben des Gesetzgebers sowie durch die technischen Regeln des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geregelt. Mehr dazu erfahren Sie unter Punkt 5.

    Derzeit (Stand: Mai 2019) sind noch keine vom BSI zertifizierten intelligenten Messsysteme verfügbar. Der Einbau wird also ggf. noch etwas auf sich warten lassen.

  • Wie läuft der Einbau ab?

    Wie läuft der Einbau ab?

    Für den Einbau vorgesehene Kunden werden mindestens drei Monate vor dem geplanten Termin über den geplanten Zählerwechsel informiert. Sollte der vorgeschlagene Termin für Sie nicht passen, vereinbaren Sie bitte einen anderen Termin.

    Der Wechsel wird in der Regel ca. 30 Minuten in Anspruch nehmen. Für die Dauer der Arbeiten ist eine etwa 15-minütige Unterbrechung der Energieversorgung notwendig. Während dieser Zeit sollten empfindliche elektrische Geräte im Haushalt vom Netz genommen werden, um eventuelle Beschädigungen zu vermeiden. Bitte denken Sie dabei auch an evtl. laufende Computer in Ihrem Heim.

    Wir bemühen uns, die Beeinträchtigungen für Sie als Kunden so gering wie möglich zu halten.

Fragen zu den Kosten

  • Standardleistungen nach § 35 Absatz 1 MsbG

    Standardleistungen nach § 35 Absatz 1 MsbG

    Zur Ausstattung der Messstellen nach den §§ 29 bis 32 MsbG gehört als Standardleistung die Durchführung des Messstellenbetriebs im nach § 3 MsbG erforderlichen Umfang. Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Durchführung insbesondere

    • die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
    • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
    • die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
    • die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
    • in den Fällen des § 31 Absatz 1 Nummer 5, Absatz 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
    • in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
    • die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.
  • Zusatzleistungen im Sinne von § 35 Absatz 2 MsbG

    Zusatzleistungen im Sinne von § 35 Absatz 2 MsbG

    Zusatzleistungen sind Leistungen, die über die Standardleistungen aus § 35 Absatz 1 MsbG hinausgehen. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH bietet zunächst folgende Zusatzleistungen an:

    • Bereitstellung von Strom- und Spannungswandlern (in Nieder- und Mittelspannung)
    • Schaltgeräte/Tarifschaltung bei modernen Messeinrichtungen
    • Sonderablesungen

Fragen zum Datenschutz

  • Muss ich als Verbraucher um die Sicherheit meiner Daten fürchten?

    Muss ich als Verbraucher um die Sicherheit meiner Daten fürchten?

    Nein. Wenn in Ihrem Haushalt oder Betrieb eine moderne Messeinrichtung eingebaut wird, so handelt es sich dabei um ein System, das in der Basisversion keinerlei Daten nach außen kommunizieren kann.

    Bei intelligenten Messsystemen ist gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ein sogenanntes Schutzprofil vorgeschrieben. Dieses Profil wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt und dient der Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Intelligente Messsysteme sind nach diesem Schutzprofil zertifiziert, erkennbar an dem entsprechenden Siegelaufdruck auf den Geräten. Die Stadtwerke Neuruppin GmbH werden nur uneingeschränkt zertifizierte Geräte einbauen lassen.

    Die Dokumente zum Schutzprofil hat das BSI auf seiner Homepage veröffentlicht: www.bsi.bund.de

  • Habe ich als Verbraucher Einfluss darauf, welche Daten von meinem intelligenten Messsystem übermittelt werden?

    Habe ich als Verbraucher Einfluss darauf, welche Daten von meinem intelligenten Messsystem übermittelt werden?

    Ja. Dies ist in Teil 3 des MsbG geregelt. Hier ist festgelegt, wer welche Daten erhalten und wie damit umgegangen werden darf. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, werden Daten vom Messstellenbetreiber ausschließlich zu Zwecken der Abrechnung übermittelt, das heißt: Einmal im Monat sendet das intelligente Messsystem den aktuellen Zählerstand an den Stromnetzbetreiber, der diese wiederum an den Stromlieferanten weiterleitet. Dadurch entfallen die bisher üblichen Ablesetermine. Allen Datenübermittlungen, die darüber hinausgehen, muss der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt haben.

  • Kann der Stromnetzbetreiber oder der Stromlieferant von außen auf die Hauselektrik zugreifen und zum Beispiel Geräte oder die gesamte Versorgung abschalten?

    Kann der Stromnetzbetreiber oder der Stromlieferant von außen auf die Hauselektrik zugreifen und zum Beispiel Geräte oder die gesamte Versorgung abschalten?

    Nein bzw. nur beim Einsatz von intelligenten Messsystemen und auch dann nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Sofern Sie zum Beispiel ein Blockheizkraftwerk oder eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von über 7 kW betreiben, könnte der Netzbetreiber Ihre Anlage beispielsweise bei einem Überangebot an Strom abregeln, um das Stromnetz zu entlasten. Auch dies geschieht aber erst dann, wenn Sie dieser Eingriffsmöglichkeit ausdrücklich vorher zugestimmt haben.

    Moderne Messeinrichtungen, die in fast allen Haushalten mit einem allgemein üblichen Stromverbrauch eingesetzt werden, verfügen in der Regel über keinerlei Möglichkeit, mit externen Stellen zu kommunizieren oder in Verbindung zu treten. Insofern ist auch ein Zugriff von außen ausgeschlossen.

    Sollte ein Abschalten der Stromversorgung nötig sein, so geschieht dies wie bisher auch ausschließlich persönlich vor Ort durch einen Mitarbeiter.

  • Wie wird die Datensicherheit auch in Zukunft sichergestellt?

    Wie wird die Datensicherheit auch in Zukunft sichergestellt?

    Das BSI prüft kontinuierlich Informationen von Herstellern und Anwendern zu allen sicherheitsrelevanten Fragen und entwickelt das Schutzprofil für intelligente Messsysteme auf Basis dieser Informationen weiter. Intelligente Messsysteme, die bereits in Betrieb sind, werden – ähnlich wie bei einem Softwareupdate auf einem Rechner oder Mobiltelefon – fortlaufend aktualisiert.

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Kostenfreie Servicenummer: 0800 511-111 0

Ihre Fragen zu den neuen elektronischen Stromzählern beantworten wir gern.

Kontaktbox Technik D. Rütz

Meister Strom

Daniel Rütz
Tel. 03391 511-410

E-Mail an Daniel Rütz

Ansprechpartner für Hausanschluss Strom

Kontaktbox Technik Messstellenbetrieb (Zähler) Ch. Garbsch

Leiter Messstellenbetrieb

Christian Garbsch
Tel. 03391 511-344

E-Mail an Christian Garbsch

Ansprechpartner für Messstellenbetrieb (Zähler) Strom, Gas, Fernwärme und Wasser