Trinkwasser als Gartenwasser
Ein Gartenwasserzähler ist ein Angebot an alle, die Trinkwasser zur Bewässerung des Gartens nutzen. Das entnommene Gartenwasser dient dabei nicht als Grundlage für die Abrechnung des Abwassers.
Abrechnung des Gartenwassers
Wird eine Teilmenge des gemessenen Trinkwassers nachweislich im Garten verbraucht und nicht dem Abwassernetz zugeführt, dann kann für diese Menge das Entgelt hinsichtlich der Schmutzwasserbehandlung eingespart werden. Den Nachweis hierfür liefert ein zusätzlicher Wasserzähler.
Installation des Gartenwasserzählers
Dieser Gartenwasserabzugszähler muss bei den Stadtwerken Neuruppin beantragt werden. Dieser zusätzliche Wasserzähler wird nach Terminvereinbarung von den Stadtwerken eingebaut. Die Eichfrist eines Gartenwasserabzugszählers beträgt 6 Jahre. Sie werden vor Ablauf dieser durch unseren Messstellenbetrieb informiert.
Ihr SWN Trinkwasser
Trinkwasser in Neuruppin ist eine natürliche Ressource. Gehen Sie sorgsam und sparsam damit um.
Bewässern Sie den Garten in vegetativen Ruhephasen am frühen Morgen oder späten Abend außerhalb der heißen Sonnenstunden.
Installationskosten
Leistung |
Preis inkl. USt. |
Gartenwasserabzugszähler | 15,99 / Jahr € |
Die Eichfrist eines Gartenwasserabzugszählers beträgt 6 Jahre, danach wird der Zähler durch die Stadtwerke getauscht.
Beispielrechnung
(Stand 05/2022)
Kosten pro Jahr: 15,99 €
Eichgültigkeit des Zählers: 6 Jahre
Abwasserentgelt: 3,20 €/m³
15,99 € : 3,20 €/m³ ≈ 5,00 m³
Informationen und Dokumente / Formulare
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Qualität Trinkwasser (Wasserhärte, Analysebericht)
Qualität Trinkwasser (Wasserhärte, Analysebericht)
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Allgemeine Informationen und Formulare Wasser
Allgemeine Informationen und Formulare Wasser
- Preisblatt Erg. Best.Versorgung mit TW ab 01.07.2024
- Preisblatt Abwasserversorgungsbedingungen ab 01.07.2024
- Leitfaden Regenwasser
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen Wasser
- Ergänzende Bestimmungen Wasser ab 01.07.2024
- Info zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- Abwasserentsorgungsbedingungen ab 01.07.2024
- Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB) Grenzwerte
- Fäkalienfibel
- An- und Abmeldeformular
- SEPA-Lastschriftmandat
- Antrag Trinkwasseranschluss
- Antrag Schmutzwasseranschluss
- Skizze Leitungsverlauf
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Gartenwasser
Um die Kosten für den Einbau zu rechtfertigen und eine Ersparnis zu erzielen, müsste man mindestens ca. 5 m³ (5.000 Liter) Wasser pro Jahr für die Gartenbewässerung verbrauchen.
Da diese Verbräuche nur bei sehr großen Gärten erreicht werden, empfehlen wir Ihnen unbedingt, vor dem Einbau eines Zählers dessen Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Ihre Stadtwerke Neuruppin vor Ort für Sie da
Kostenfreie Servicenummer: 0800 511-1110
Leiter Messstellenbetrieb
Christian Garbsch
Tel. 03391 511-344
Ansprechpartner für Messstellenbetrieb (Zähler) Strom, Gas, Fernwärme und Wasser
SWN Servicecenter
Heinrich-Rau-Straße 3
16816 Neuruppin
Tel. 0800 511-111 0
Wir beantworten Ihnen alle Fragen zur An- und Abmeldung, den Abrechnungen Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und allgemeine Anfragen. Anmeldung PV-Anlagen
Zusammenfassung:
- Der Einbau oder Wechsel eines Gartenwasserzählers kann über die Stadtwerke kostenpflichtig erfolgen, jedoch ist der Eigentümer stets für den Zähler zuständig
- Abnahme sowie Verplombung ist kostenpflichtig und muss über die Stadtwerke erfolgen
- die Eichfrist eines Wasserzählers beträgt 6 Jahre
- Das gemessene Wasser darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden
- Die Sinnhaftigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit sollte unbedingt geprüft werden