Trinkwasser als Gartenwasser

Ein Gartenwasserzähler ist ein Angebot an alle, die Trinkwasser zur Bewässerung des Gartens nutzen. Das entnommene Gartenwasser dient dabei nicht als Grundlage für die Abrechnung des Abwassers.

Abrechnung des Gartenwassers

Wird eine Teilmenge des gemessenen Trinkwassers nachweislich im Garten verbraucht und nicht dem Abwassernetz zugeführt, dann kann für diese Menge das Entgelt hinsichtlich der Schmutzwasserbehandlung eingespart werden. Den Nachweis hierfür liefert ein zusätzlicher Wasserzähler.

Installation des Gartenwasserzählers

Dieser Gartenwasserabzugszähler muss bei den Stadtwerken Neuruppin beantragt werden. Dieser zusätzliche Wasserzähler wird nach Terminvereinbarung von den Stadtwerken eingebaut. Die Eichfrist eines Gartenwasserabzugszählers beträgt 6 Jahre. Sie werden vor Ablauf dieser durch unseren Messstellenbetrieb informiert.

Ihr SWN Trinkwasser

Trinkwasser in Neuruppin ist eine natürliche Ressource. Gehen Sie sorgsam und sparsam damit um.

Bewässern Sie den Garten in vegetativen Ruhephasen am frühen Morgen oder späten Abend außerhalb der heißen Sonnenstunden.

Kosten & Beispiel

Installationskosten

Leistung
Preis inkl. USt.
Gartenwasserabzugszähler
15,99 / Jahr €

Die Eichfrist eines Gartenwasserabzugszählers beträgt 6 Jahre, danach wird der Zähler durch die Stadtwerke getauscht.

Beispielrechnung

(Stand 05/2022)

Kosten pro Jahr: 15,99 €
Eichgültigkeit des Zählers: 6 Jahre

Abwasserentgelt: 3,20 €/m³

15,99 € : 3,20 €/m³ ≈ 5,00 m³

Um die Kosten für den Einbau zu rechtfertigen und eine Ersparnis zu erzielen, müsste man mindestens ca. 5 m³ (5.000 Liter) Wasser pro Jahr für die Gartenbewässerung verbrauchen.

Da diese Verbräuche nur bei sehr großen Gärten erreicht werden, empfehlen wir Ihnen unbedingt, vor dem Einbau eines Zählers dessen Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

Ihre Stadtwerke Neuruppin vor Ort für Sie da

Kostenfreie Servicenummer: 0800 511-1110

Kontaktdaten Technik Wasser Abrech.+Messstellen. Zähler
Kontaktbox Technik Messstellenbetrieb (Zähler) Ch. Garbsch

Leiter Messstellenbetrieb

Christian Garbsch
Tel. 03391 511-344

E-Mail an Christian Garbsch

Ansprechpartner für Messstellenbetrieb (Zähler) Strom, Gas, Fernwärme und Wasser

Kontaktbox Servicecenter allgemein

SWN Servicecenter

Heinrich-Rau-Straße 3
16816 Neuruppin
Tel. 0800 511-111 0

E-Mail an's Servicecenter

Wir beantworten Ihnen alle Fragen zur An- und Abmeldung, den Abrechnungen Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und allgemeine Anfragen. Anmeldung PV-Anlagen

Zusammenfassung:

  • Der Einbau oder Wechsel eines Gartenwasserzählers kann über die Stadtwerke kostenpflichtig erfolgen, jedoch ist der Eigentümer stets für den Zähler zuständig
  • Abnahme sowie Verplombung ist kostenpflichtig und muss über die Stadtwerke erfolgen
  • die Eichfrist eines Wasserzählers beträgt 6 Jahre
  • Das gemessene Wasser darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden
  • Die Sinnhaftigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit sollte unbedingt geprüft werden