SWN Gas - Bereich Netze
Ihre Stadtwerke Neuruppin bringen Sie ans Gas-Netz!
Wenn Sie als Hauseigentümer oder Gewerbe einen Anschluss Gas benötigen, sind Sie hier genau richtig.
Neben technischen Unterlagen und Anträgen finden Sie hier auch unsere Ansprechpartner.
Ihr Hausanschluss Erdgas
Hier finden Sie technische Parameter und Formulare als Download sowie wichtige Veröffentlichungen.
Wir kümmern uns um ihren Erdgasanschluss!
Das ausgefüllte Dokument senden Sie bitte an:
Stadtwerke Neuruppin GmbH
Heinrich-Rau-Str. 3 in 16816 Neuruppin
Tel: 03391-511 709 / Fax: 03391-511 184
- Antrag Hausanschluss Gas
- Antrag endgültige Stillegung Gas-Hausanschluss
- Technische Anschlussbedingungen
- Anlage Darstellung Hausanschluss
- Inbetriebsetzungs- / Änderungsanzeige
- Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll
- Installateurverzeichnis
- Plombenöffnungsmeldung
- Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung
Wir bringen Sie ans SWN Gasnetz
Anschlussmöglichkeiten, Anschlussarten, Technik... und mehr rund um SWN Gas beantworten die Mitarbeiter der Gastechnik Ihrer Stadtwerke Neuruppin gerne.
Ansprechpartner für Hausanschluss Trinkwasser / Gas
Leiter Netze
Erik Jeche
Tel. 03391 511-600
Leiter Messstellenbetrieb
Christian Garbsch
Tel. 03391 511-344
Ansprechpartner für Messstellenbetrieb (Zähler) Strom, Gas, Fernwärme und Wasser
Anschlussnutzung
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke Neuruppin GmbH Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Netzgebiet der Stadtwerke Neuruppin GmbH.
Grundversorgung
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG sind die Stadtwerke Neuruppin GmbH als Netzbetreiber verpflichtet den Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Netzgebiet (einschl. Ortsteile) alle 3 Jahre festzustellen und zu veröffentlichen:
Zeitraum: 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 Grundversorger: Stadtwerke Neuruppin GmbH
Zeitraum: 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 Grundversorger: Stadtwerke Neuruppin GmbH
Netzentgelte
Hier finden Sie die aktuellen und historischen Netzentgelte der Stadtwerke Neuruppin GmbH.
Lieferantenrahmenvertrag
Hier finden Sie den Lieferanten-Rahmenvertrag Gas:
- Lieferantenrahmenvertrag Gas
- LRV Anlage 1 - Preisblatt für den Netzzugang
- LRV Anlage 2 - Kontaktdatenblatt
- LRV Anlage 3 - Vereinbarung Datenaustausch (EDI)
- LRV Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen
- LRV Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren
- LRV Anlage 6 - Haftung bei Störung der Anschlussnutzung
- LRV Anlage 7 - Begriffsbestimmungen
- MMA-Preise
- Aufrag zur Sperrung
- Rückmeldung zur Sperrung
- Auftrag zur Entsperrung
- Rückmeldung zur Entsperrung
- Zertifikate zum Elektronischen Datenaustausch
- Nachweis zur Anmeldung als Erdgaslieferer
Veröffentlichungspflichten
gemäß der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) und der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
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Gas NEV
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Brennwerte
Brennwerte -
Biogas
Biogas - 2024: Biogasmenge 417.687m³ (CH4-Anteil 59,9%)*
* Veröffentlichungspflicht ab 2024
Unser Gas Check für alle Hauseigentümer
Die Stadtwerke Neuruppin empfehlen allen Hauseigentümern, einmal im Jahr einen Gas-Check durchzuführen oder durch einen Fachmann durchführen zu lassen. Der Haus-Gas-Check sollte dokumentiert und abgelegt werden.
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Dabei werden diese Fragen geklärt
Dabei werden diese Fragen geklärt
- Sind die Absperreinrichtungen für Erdgas deutlich gekennzeichnet und der Hausanschluss und Zähler frei zugänglich?
- Sind die Gasleitungen in einwandfreiem Zustand? Besonders auf Korrosionsschäden an Wand- oder Deckendurchführungen sowie in feuchten oder unbelüfteten Räumen achten.
- Sind die Gasleitungen gut befestigt (es dürfen keine Halterungen fehlen oder mangelhaft sein) und frei von angehängten Gegenständen (Werkzeuge, Fahrräder)?
- Sind die Lüftungsöffnungen (i.d.R. Zu- und Abluft) an verkleideten Leitungen vorhanden und unverstellt?
- Sind die Luftöffnungen (in der Wand oder Tür) im Heizungsraum offen und nicht verstellt?
- Reicht die zugeführte Verbrennungsluft? Besonders nach dem Einbau neuer Fenster und Türen prüfen (Überprüfung durch den Bezirksschornsteinfegermeister erforderlich).
- Wurde vor der Installationen von Dunstabzugshauben oder Abluft-Wäschetrocknern mit dem Fachmann (Hz-Firma oder Bezirksschornsteinfegermeister) gesprochen?
- Ist die Schlauchleitung vom Gasherd zur Gassteckdose unbeschädigt und nicht geknickt?
- Sind die Schlauchleitungen ausreichend vor Hitze und Flammen geschützt?
- Ist die sichtbare Flamme am Gasgerät durchgehend blau?
- Arbeiten die Gasgeräte ohne Rußspuren, auffällige Geräusche oder Geruch?
Wir sind Ihr SWN Team Gasnetz
Bei unseren Gaskunden vor Ort oder im Stadtgebiet an unserem SWN Gasnetz, sprechen Sie uns auch gerne unterwegs an.
Werden Sie Teil unseres SWN Teams:
Erkundigen Sie sich auch nach Ausbildungs- und qualifizierten Arbeitsmöglichkeiten bei Ihren Stadtwerken Neuruppin.
SWN Gas - umweltfreundliche Energie
Egal ob Sie unkompliziert schnell Gas zum Heizen oder Kochen benötigen oder lieber preisbewusst kalkulieren, vielleicht die Papierform oder doch rund um die Uhr ihre Verträge und den Verbrauch online einsehen möchten: Schauen Sie sich auch die passenden Tarif der Stadtwerke Neuruppin an.
RuppinGas Ihrer Stadtwerke Neuruppin ist umweltfreundlich und ungiftig.
Selbstverständlich können Sie auch einen anderen Anbieter für Ihre Gas-Belieferung wählen.