SWN Fernwärme
Behaglichkeit für Ihr zu Hause kommt von Ihren Stadtwerken Neuruppin. Unsere Wärme für Neuruppin wird zunehmend CO2-neutral erzeugt.
Überzeugen Sie sich von den technischen, ökologischen und Kostenvorteilen eines Fernwärmeanschlusses.
Unser Klima

CO2-neutrale Wärme in Neuruppin ist unser Ziel der nächsten Jahrzehnte.
Bisher wird SWN Fernwärme durch einen Mix aus Kraft-Wärme-Kopplung und klimaneutralen Technologien erzeugt. Der Anteil CO2-neutraler Wärme wird sich in Zukunft erhöhen. Versprochen!
Unsere Region

Haushalte und die regionale Wirtschaft profitieren vom Ausbau der Fernwärme.
Bei allen Schritten in die CO2-neutrale Zukunft haben wir die Kosten für Haushalte und Gewerbe in Neuruppin im Blick. Beim Ausbau beauftragen wir möglichst regionale Unternehmen.
Günstige Preise

SWN Fernwärme erspart die eigene Wärmeerzeugung und deren Wartung.
Ob und wann sich SWN Fernwärme lohnt, hängt von vielen Faktoren wie Lage, Größe der Wohn- bzw. Nutzfläche und weiteren ab. Wir erstellen für Sie eine konkrete Kosten-Nutzen-Rechnung.
SWN Fernwärme wird CO2-neutral
Tarife für SWN Fernwärme
SWN Fernwärme wird in Kraft-Wärme-Kopplung als Kombination gleichzeitig mit Strom erzeugt und zunehmend auch aus regenerativen Energiequellen. Dadurch ist Fernwärme in Neuruppin im Vergleich zu anderen Städten günstig.
Anlagen bis 30 kW
Arbeitspreis bis 30.09.2022:
- 6,935 Ct/kWh netto / 8,253 Ct/kWh brutto*
gültig ab 01.01.2022, darin enthalten ist der CO2-Preis in je kWh in Höhe von 0,772 Ct/netto (0,919 Ct/brutto*) - Hausanschlüsse bis 30 kW (z.B. Einfamilienhaus) werden vereinfacht über einen Arbeitspreis erfasst. Einen Grundpreis gibt es hier nicht.
* Im gerundeten Bruttopreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten.
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Arbeitspreis ab 01.10.2022:
- 7,012 Ct/kWh netto / 7,503 Ct/kWh brutto*
gültig ab 01.10.2022, darin enthalten ist der CO2-Preis in je kWh in Höhe von 0,772 Ct/netto (0,826 Ct/brutto*) sowie der Gasspeicherpreis in Höhe von 0,077 Ct/netto (0,082 Ct/brutto*) - Hausanschlüsse bis 30 kW (z.B. Einfamilienhaus) werden vereinfacht über einen Arbeitspreis erfasst. Einen Grundpreis gibt es hier nicht.
* Im gerundeten Bruttopreis sind 7% Umsatzsteuer enthalten.
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Arbeitspreis ab 01.01.2023:
- 25,130 Ct/kWh netto / 26,889 Ct/kWh brutto*
gültig ab 01.01.2023, darin enthalten ist der CO2-Preis in je kWh in Höhe von 0,736 Ct/netto (0,788 Ct/brutto*) sowie der Gasspeicherpreis in Höhe von 0,077 Ct/netto (0,082 Ct/brutto*) - Hausanschlüsse bis 30 kW (z.B. Einfamilienhaus) werden vereinfacht über einen Arbeitspreis erfasst. Einen Grundpreis gibt es hier nicht.
* Im gerundeten Bruttopreis sind 7% Umsatzsteuer enthalten.
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Anlagen über 30 kW
bis 30.09.2022
Der Arbeitspreis steht für den tatsächlichen Verbrauch.
- 5,545 Ct/kWh netto / 6,599 Ct/kWh brutto*
gültig ab 01.01.2022, darin enthalten ist der CO2-Preis in je kWh in Höhe von 0,772 Ct/netto bzw. 0,919 Ct/brutto*
Der Grundpreis steht für die vertraglich vereinbarte Anschlussleistung.
- 50,15 €/kW/Jahr netto / 59,68 €/kW/Jahr brutto*
gültig ab 01.01.2022
* Im gerundeten Bruttopreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten.
ab 01.10.2022
Der Arbeitspreis steht für den tatsächlichen Verbrauch.
- 5,622 Ct/kWh netto / 6,016 Ct/kWh brutto*
gültig ab 01.10.2022, darin enthalten ist der CO2-Preis in je kWh in Höhe von 0,772 Ct/netto (0,826 Ct/brutto*) sowie der Gaspeicherpreis in Höhe von 0,077 Ct/netto (0,082 Ct/brutto*)
Der Grundpreis steht für die vertraglich vereinbarte Anschlussleistung.
- 50,15 €/kW/Jahr netto / 53,66 €/kW/Jahr brutto*
gültig ab 01.10.2022
* Im gerundeten Bruttopreis sind 7% Umsatzsteuer enthalten.
ab 01.01.2023
Der Arbeitspreis steht für den tatsächlichen Verbrauch.
- 19,646 Ct/kWh netto / 21,021 Ct/kWh brutto*
gültig ab 01.01.2023, darin enthalten ist der CO2-Preis in je kWh in Höhe von 0,736 Ct/netto (0,788 Ct/brutto*) sowie der Gaspeicherpreis in Höhe von 0,077 Ct/netto (0,082 Ct/brutto*)
Der Grundpreis steht für die vertraglich vereinbarte Anschlussleistung.
- 50,47 €/kW/Jahr netto / 54,00 €/kW/Jahr brutto*
gültig ab 01.01.2023
* Im gerundeten Bruttopreis sind 7% Umsatzsteuer enthalten.
Informationen und Dokumente / Formulare
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Was ist der Unterschied zwischen Arbeitspreis und Grundpreis?
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitspreis und Grundpreis?
Der Arbeitspreis steht für den tatsächlichen Verbrauch. Dieser Verbrauch wird über einen oder mehrere Wärmezähler ermittelt und als Energieleistung in kW/h (Kilowattstunde) berechnet, ähnlich einem Stromzähler. Auf den Arbeitspreis wird auch die gesetzliche CO2-Bepreisung berechnet.
Der Grundpreis ist ein Festpreis je abgenommen Kilowatt Fernwärme. Ein Grundpreis wird nur für größere Anlagen über 30 kW erhoben. Da solche größeren Anlagen, z.B. Mehrfamilienhaus, Gewerbeeinheiten oder Unternehmen, gewöhnlich einen deutlich höheren Wärmebedarf haben, relativiert sich der Grundpreis durch den niedrigeren Arbeitspreis pro kW/h hier bei der Abnahme größerer Wärmemengen. Auf den Grundpreis fällt keine gesetzliche CO2-Bepreisung an, wie sonst beim Verbrauch von Energieleistungen.
Der Grundpreis refinanziert den Verschleiß und finanziert die technische Wartung sowie Überwachung des Fernwärmenetzes bis zur Übergabestelle des Abnehmers. -
Wichtige Dokumente & Formulare
Wichtige Dokumente & Formulare
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So wird berechnet
So wird berechnet
Die Kosten für Fernwärme gliedern sich in Arbeits-, Grund-, CO2- und Gasspeicher-Preis, welche mit Hilfe einer Preisformel ermittelt werden.
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Informationen Abrechnung und Verbrauch
Informationen Abrechnung und Verbrauch
Ihre Stadtwerke Neuruppin vor Ort & für Sie da
Kostenfreie Servicenummer: 0800 511-111 0

Mitarbeiterin Vertrieb
Juliane Schade
Tel. 03391 511-402
Ansprechpartnerin für Tarifberatung Strom und Gas sowie Lieferverträge Fernwärme

Mitarbeiter Vertrieb/Energieberater
Ralf Schade
Tel. 03391 511-444
Ansprechpartner für Strom und Gas: Gewerbekunden, Energieberatung & Fernwärme: Contracting, Energieberatung, Hausanschluss

SWN Servicecenter
Heinrich-Rau-Straße 3
16816 Neuruppin
Tel. 0800 511-111 0
Wir beantworten Ihnen alle Fragen zur An- und Abmeldung, den Abrechnungen Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und allgemeine Anfragen. Anmeldung PV-Anlagen
Öffnungszeiten Servicecenter
Mo, Mi, Fr: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Di, Do: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
SWN für Techniker: Unser Fernwärmenetz
SWN Fernwärme ist in vielen Gebieten der Kernstadt Neuruppin verfügbar und wird weiterhin ausgebaut.
Ob Sie Ihr Haus oder Ihr Unternehmen an SWN Fernwärme anschließen können, erfahren Sie in der Übersicht der Anschlussgebiete.
Eine grafische Darstellung der Gebiete finden Sie in der Fernwärmesatzung der Fontanestadt Neuruppin ab Seite 5.
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Versorgungsgebiet 1 SWN Fernwärme
Versorgungsgebiet 1 SWN Fernwärme
Netz 1 Gebiet 1 Neuruppin - Treskow
- Primärnetz Gewerbepark und Gewerbegebiet
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Versorgungsgebiet 2 SWN Fernwärme
Versorgungsgebiet 2 SWN Fernwärme
Netz 2 Gebiet 2 Neuruppin - Süd
- Primärnetz Neubaugebiet inklusive Altstadt
- Sekundärnetz Wohngebiet An der Seekaserne
- Sekundärnetz Wohngebiet Am Fehrbelliner Tor
- Sekundärnetz Wohngebiet Am Sonnenufer
- Sekundärnetz Wohngebiet Am Käthe-Kollwitz-Platz
- Sekundärnetz Wohngebiet Am Alten Stöffiner Weg
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Versorgungsgebiet 3 SWN Fernwärme
Versorgungsgebiet 3 SWN Fernwärme
Netz 3 Gebiet 3 Neuruppin - Nord
- Primärnetz Gelbe Häuser inklusive Vorstadt - Nord
- Sekundärnetz Wohngebiet Am alten Flughafen
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Versorgungsgebiet 4 SWN Fernwärme
Versorgungsgebiet 4 SWN Fernwärme
Netz 4
- Gebiet 4 Neuruppin - ehemalige Panzerkaserne
- Gebiet 6 Alt Ruppin - Heimburger Straße
- Primärnetz Oberstufenzentrum - Heimburger Straße
- Sekundärnetz Wohngebiet Wendemarkstraße
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Versorgungsgebiete 5 / 6 / 7 SWN Fernwärme
Versorgungsgebiete 5 / 6 / 7 SWN Fernwärme
Netz 5 Gebiet 5
- Neuruppin - Eichendorff-Siedlung
Netz 6 Gebiet 6 wird seit 2013 über Netz 4 versorgt
Netz 7 Gebiet 7
- Neuruppin - GWG Primärnetz R.-Luxemburg-Str. / Präsidentenstraße
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Wichtige Dokumente & Formulare
Wir bringen Sie ans SWN Wärmenetz
Anschlussmöglichkeiten, Anschlussarten, Kosten-Nutzen-Rechnungen... und mehr rund um SWN Fernwärme beantworten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fernwärmetechnik Ihrer Stadtwerke Neuruppin gerne.

Mitarbeiter Vertrieb/Energieberater
Ralf Schade
Tel. 03391 511-444
Ansprechpartner für Strom und Gas: Gewerbekunden, Energieberatung & Fernwärme: Contracting, Energieberatung, Hausanschluss

Mitarbeiter Netzbetrieb
Michael Koark
Tel. 03391 511-600
Ansprechpartner für Baubetreuung Fernwärme

Meister Fernwärme
Martin Kluth
Tel. 03391 511-709
Ansprechpartner für Hausanschluss Fernwärme

Betriebsingenieur Fernwärme / Gas
Erik Jeche
Tel. 03391 511-600

Leiter Energieerzeugung
Ludwig Zab
Tel. 03391 511-700
Ansprechpartner für Wärmeerzeugung Fernwärme

Leiter Messstellenbetrieb
Christian Garbsch
Tel. 03391 511-344
Ansprechpartner für Messstellenbetrieb (Zähler) Strom, Gas, Fernwärme und Wasser

Wir sind Ihr SWN Team
Werden Sie Teil unseres SWN Teams
Erkundigen Sie sich auch nach Ausbildungs- und qualifizierten Arbeitsmöglichkeiten bei Ihren Stadtwerken Neuruppin.

Anschlussmöglichkeiten an SWN Fernwärme
Je nach Erschließungsgebiet und Nutzungsgröße der SWN Fernwärme gibt es drei Anschlussvarianten.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema auch ausführlich.
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Variante I - Primärnetz Gebiete 1 / 2 / 3 / 4 / 6 / 7
Variante I - Primärnetz Gebiete 1 / 2 / 3 / 4 / 6 / 7
- Gebiet 1 - Primär PN 16
- Gebiet 2 - Primär PN 16
- Gebiet 3 - Primär PN 16
- Gebiet 4/6 - Primär PN 16
- Gebiet 7 - Primär PN 16
Für diese Variante I nutzen Sie bitte den Antrag Nr. 1 für die Beantragung eines neuen Anschlusses (siehe Punkt "Anträge und technische Parameter").
Es gilt die TAB (Technische Anschlussbedingungen) Fernwärme. -
Variante II - Nahwärme-/ bzw. Sekundärnetz Gebiete 2 / 3 / 6
Variante II - Nahwärme-/ bzw. Sekundärnetz Gebiete 2 / 3 / 6
- Gebiet 2 - Sekundär PN 6
- Gebiet 3 - Sekundär PN 6
- Gebiet 6 - Sekundär PN 6
Für diese Variante II nutzen Sie bitte den Antrag Nr. 2 für die Beantragung eines neuen Anschlusses (siehe Punkt "Anträge und technische Parameter").
Es gilt die TAB (Technische Anschlussbedingungen) Fernwärme. -
Variante III - Einzelwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Variante III - Einzelwohnungen in Mehrfamilienhäusern
- Gebiet 2-7 - Sekundär PN 6
In der Regel muss für Mehrfamilienhäuser ein Hausanschluss errichtet werden. Von diesem erfolgt die Wärmelieferung bis in die Wohnungen. Für einen Hausanschlusses nutzen Sie bitte Antrag Nr. 1.
Antrag Nr. 2 ist für die Beantragung der einzelnen Wohnungen (z.B. 6 Wohnungen = 6 Anträge Nr. 2).Abweichend von der TAB (Technische Anschlussbedingungen) Nahwärme gelten Sonderregelungen. Diese können Sie mit Ihren Stadtwerken Neuruppin vereinbaren.
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Anträge und technische Parameter
Anträge und technische Parameter
Die Zuordnung der Versorgungsgebiete 1 - 7 entnehmen Sie den Technischen Netzparametern und der Fernwärmesatzung.
SWN Fernwärme und mehr in Ihrem Haus
Das SWN Energie-Haus zeigt Ihnen interaktiv bequem alle Themen von Energie bis Wasser, die Sie aus einer Hand von den Stadtwerken Neuruppin erhalten.
Nutzen Sie auch den Beratungs-Kontakt in den jeweiligen Themenbereichen.