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Anschlussnutzung
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke Neuruppin GmbH Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der Stadtwerke Neuruppin GmbH.
Rahmenbedingungen
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke Neuruppin GmbH für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 und für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der Stadtwerke Neuruppin GmbH, welches Neuruppin mit dem Ortsteil Alt Ruppin umfasst.
Netzentgelte
Hier finden Sie die aktuellen und historischen Netzentgelte der Stadtwerke Neuruppin GmbH.
Lieferantenrahmenvertrag
Hier finden Sie den Lieferanten-Rahmenvertrag Strom.