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Anschlussnutzung
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke Neuruppin GmbH Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Netzgebiet der Stadtwerke Neuruppin GmbH.
Rahmenbedingungen
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke Neuruppin GmbH für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 und für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Netzgebiet der Stadtwerke Neuruppin GmbH, welches die Stadt Neuruppin mit ihren Ortsteilen umfasst.
Netzentgelte
Hier finden Sie die aktuellen und historischen Netzentgelte der Stadtwerke Neuruppin GmbH.
Lieferantenrahmenvertrag
Hier finden Sie den Lieferanten-Rahmenvertrag Gas.
- Lieferantenrahmenvertrag Gas
- LRV Anlage 1 - Preisblatt für den Netzzugang
- LRV Anlage 2 - Kontaktdatenblatt
- LRV Anlage 3 - Vereinbarung Datenaustausch (EDI)
- LRV Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen
- LRV Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren
- LRV Anlage 6 - Haftung bei Störung der Anschlussnutzung
- LRV Anlage 7 - Begriffsbestimmungen
- LRV Anlage 8 - Sperrungen
- LRV Anlage 8.1 - Auftrag zur Sperrung
- MMA-Preise
- LRV Anlage 8.2 - Rückmeldung zur SperrungLRV Anlage 8.3 - Auftrag zur Entsperrung
- LRV Anlage 8.4 - Rückmeldung zur Entsperrung
- Zertifikate zum Elektronischen Datenaustausch
- Nachweis zur Anmeldung als Erdgaslieferer