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Tarife/Preise 2012

Allgemeine Preise für die Grundversorgung und Ersatzversorgung mit Elektrizität in Niederspannung (Gültig ab 1. Januar 2012)

2.1.1. Grundversorgung/Ersatzversorgung
Tarifart Jahresabnahme
kWh
Arbeitspreis in
ct je kWh
  Grundpreis in
EURO je Jahr
 
    Nettopreis Bruttopreis Nettopreis Bruttopreis
GV 0 0 bis 320 24,08 28,66 50,12 59,64
GV 1 über 320 20,97 24,95 50,12 59,64
           

Die Nettopreise verstehen sich incl. 2,05 ct Stromsteuer, die Konzessionsabgabe in Höhe von 1,59 ct/kWh, der Belastungen zum einen aus dem Kraftwärmekopplungsgesetz (KWK) sowie des Gesetztes Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG) und die jeweils gültigen Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur.

Die gerundeten Bruttopreise enthalten die gesetzliche MwSt. in Höhe von 19 %.

 

Allgemeine Preise für die Grundversorgung und Ersatzversorgung mit Elektrizität in Niederspannung

Gültig ab 1. Januar 2012

Die Stadtwerke Neuruppin GmbH (SWN GmbH) bietet die Grundversorgung und Ersatzversorgung mit Elektrizität in Niederspannung zu folgenden Allgemeinen Preisen an.

Die Versorgung zu Allgemeinen Preisen erfolgt auf der Grundlage des "Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung" (EnWG) vom 13.07.2005 und der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (StromGVV) vom 26.10.2006 einschließlich der "Ergänzenden Bestimmungen" und die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (NAV) vom 01.11.2006 sowie der "Technischen Anschlussbestimmungen" (TAB) der SWN GmbH.

1. Preisbestandteile und Bedarfsarten

1.1. Der Gesamtpreis besteht aus dem Arbeitspreis und Grundpreis. Er gilt jeweils für die über einen Zähler erfasste Elektrizitätsabnahme.

1.2. Die Grund- und Ersatzversorgung ist der Elektrizitätsbedarf von natürlichen Personen für private Zwecke, für Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbe bis max. 10.000 kWh/a.

2. Preise und Entgelt

2.1 Preise für Privatkunden und Gewerbebetriebe in der Grundversorgung/Ersatzversorgung bis max. 10.000 kWh/a

- siehe Tabelle 2.1.1.

3. Preisbestimmungen

3.1. Preise nach Mengenzonen

Die Abrechnung erfolgt nach Ziffer 2.1., wobei der Preis für den Elektrizitätsbedarf des Kunden durch die in einem Abrechnungsjahr abgenommene Elektrizitätsmenge in Kilowattstunden (kWh) (bei Anwendung der Schwachlastregelung: nur die Menge außerhalb der Schwachlastzeit) und die Bedarfsart bestimmt wird.

3.2. Wärmepumpen und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen

Kann der Strombezug für festangeschlossene elektrische Wärmepumpen zur Raumheizung von der SWN GmbH nach jeweils aktuellen Tarifschaltzeiten unterbrochen werden und wird ihr Verbrauch getrennt gemessen, so können für die Abrechnung des Stromverbrauchs dieser Wärmepumpen die Tarifpreise nach der Sonderverinbarung "Heizstrom" in Anspruch genommen werden.

3.3. Schwachlastregelung

3.3.1. Die Schwachlastregelung kann nur in Verbindung mit dem Stromtarif RuppinStrom smart gewählt werden. Ein Anspruch auf die Versorgung von Einrichtungen und Geräten zur Raumheizung besteht nicht.

3.3.2. Die Schwachlastzeit beträgt innerhalb von 24 Stunden 8 Stunden, davon mindestens zusammenhängend 6 Stunden. Sie liegt in der Regel zwischen 22.00 und 06.00 Uhr

4. Verbrauchsfeststellung und Abrechnung

Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungserteilung und der Bezahlung sind in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (StromGVV)) vom 26.10.2006 einschließlich der "Ergänzenden Bestimmungen" geregelt.

Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Arbeits-, Leistungs- und /oder Verrechnungspreise geändert, so werden diese zeitanteilig errechnet und abgerechnet; bei der Aufteilung des Stromverbrauchs werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes.

Die Jahresleistungspreise gelten für 365 Tage und werden auf den jeweiligen Zeitraum umgerechnet.

5. Beratung

Wir beraten Sie gern. Unter der Service-Hotline 0800 511 111 0 sind wir für Sie erreichbar.

6. Gültigkeit

Diese Fassung der Allgemeinen Preise tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung der Allgemeinen Preise der Grundversorgung außer Kraft.

Preisregelungen zu Sonderbedingungen bleiben von den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung unberührt

Januar 2012
Stadtwerke Neuruppin GmbH