Rechtliches
Hier finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stromversorgung in Niederspannung zum Downloaden.
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke Neuruppin GmbH Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der Stadtwerke Neuruppin GmbH.


