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Strom GVV

 

Rechtliches

Hier finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stromversorgung in Niederspannung zum Downloaden.

Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Stadtwerke Neuruppin GmbH Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der Stadtwerke Neuruppin GmbH.